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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie Rahmenvertrag

Betrieb eines Gigabit-Netzes im Verbandsgebiet des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg

Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg · Itzehoe · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Betrieb eines Gigabit-Netzes im Verbandsgebiet des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg
    🏆 SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Neumünster
Auftragnehmer
  • SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Neumünster
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 30.01.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg . Er beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt u.a. auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie").

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Betrieb eines Gigabit-Netzes im Verbandsgebiet des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg
  • Preis nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Wert nicht veröffentlicht

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer SWN Stadtwerke Neumünster GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 26.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 195 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 150.000 €
Median 641.746 €
Oberes Quartil 641.746 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 23-12 ZVBS_Betrieb
Verfahrensart Mehrfachvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg
Standort Itzehoe, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 26.02.2025
CPV-Code 72400000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Itzehoe
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Neumünster

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Vertrag 30.01.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.276 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.619 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg · Itzehoe

jobst@steinburg.de
+49 482169844