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Stadt Cottbus - VHVmöTw 266-2023 Standortentwicklung Schmellwitzer Oberschule - Generalplanung Erweiterung, Energetische Sanierung, Standortkonzept
Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Cottbus - VHVmöTw 266-2023 Standortentwicklung Schmellwitzer Oberschule - Generalplanung Erweiterung, Energetische Sanierung, Standortkonzept🏆 Planungsgruppe Prof. Sommer GmbH · Cottbus
- Planungsgruppe Prof. Sommer GmbH · Cottbus
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die bestehende Oberschule mit auf dem Grundstück befindlicher Sporthalle ist zur Absicherung des Bedarfs an Schulplätzen der Sekundarstufe I im Stadtgebiet notwendig und langfristig gesichert. Das Objekt besteht aus einem Schulhaus mit angegliedertem Aula-Anbau und Verbinder aus dem Jahr 1989 sowie einer Sporthalle. Die wurde im Rahmen der Bauunterhaltung instandgehalten und es besteht ein hoher Sanierungsbedarf an den Gebäuden sowie den Freianlagen. Die Schmellwitzer Oberschule ist eine aktuell dreizügige Oberschule, an der ca. 270 Schüler und Schülerinnen der Klassen 7-10 in 11 Klassen von ca. 30 Lehrkräften unterrichtet werden. Prognostisch ist mit einem Anstieg zu rechnen. Es ist eine vollgebundene Ganztagsschule und Schule für Gemeinsames Lernen. Notwendige Räumlichkeiten für die Schule sollen geschaffen bzw. innerhalb des Bestandsgebäudes optimiert werden. Die Baumaßnahme wird mindestens teilweise unter Weiternutzung erfolgen, da Schul- bzw. Sportunterricht nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Im Fokus des Projektes steht ein zukunftsfähiger Standort "Schmellwitzer Oberschule", der konzeptionell durchgearbeitet werden soll und über sinnvoll zu bildende Bau- / Teilabschnitte in eine strukturierte und optimierte Realisierungsphase übergeleitet werden kann. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktionaler Qualität sowie der Technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden (keine Zertifizierung erforderlich). So ist u.a. die Barrierefreiheit im / am Gebäude zu prüfen und die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen - während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit - zu erfolgen. Der Planungsbeginn ist angesetzt zum Beginn des II. Quartal 2024 mit dem Ziel einer kurzen Planungsphase bis zur Fertigstell
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeptionelle Ansätze 80 %Qualität
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Honorar 20 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Planungsgruppe Prof. Sommer GmbHZuschlagswert 4.100.590 €1 Veröffentlichung
- 26.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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