Sicherheiten / Bürgschaften
Vorauszahlungsbürgschaft
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 08.10.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt f
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Der SWR schreibt als zentrale Beschaffungsstelle eine Rahmenvereinbarung für CheckMK-Lizenzen (Los 1) sowie Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen (Los 2) für die gesamte ARD aus.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 2 Teilpositionen unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten und Auftragsarten je Teilposition. Achten Sie auf die jeweilige Teilposition, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich unter Berücksichtigung des Preises erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Ausschlusskriterien (A-Kriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber (SWR) in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag. Sofern der Angebotspreis verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, ent-scheidet das Los.
Los 2: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Wertung der Leistung Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Ausschlusskriterien (A-Kriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Bewertungskriterien (B-Kriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. Informationskriterien (I- Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien oder generell die angeforderte Leistung einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber (SWR) in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z=(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/Angebotspreis Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber (SWR) spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter für sich sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht, wenn in diesen nicht eindeutig die Ausfallwahrscheinlichkeit angegeben ist. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert ist und über mind. einen Platin-Partnerstatus verfügt oder selbst Hersteller ist. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.1 - Nachweis einer Herstellerzertifizierung als Platin-Partner. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit den geforderten Angaben. Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 13 – Los 1 Referenztemplate Services“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Für Los 1: Referenz auszuschließen = Nicht alle (6) Kriterien werden erfüllt. Referenz hat bestanden = Alle (6) Kriterien werden erfüllt. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit den geforderten Angaben. Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 18 – Los 2 Referenztemplate Dienstleistun-gen“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Für Los 2: Referenz auszuschließen = Wenn A-Kriterien nicht erfüllt und / oder weniger als 11 der 13 Kriterien erreicht werden (inkl. der A-Kriterien) Referenz hat bestanden = Alle A-Kriterien und mindestens12 der 13 Kriterien erreicht Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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