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Kanal- und Grundleitungssanierung
Landkreis Augsburg - Vergabestelle · Augsburg · Bayern
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Beschreibung
Im Rahmen der Baumaßnahme -Generalsanierung Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß- müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden: - ca. 250m Schlauchliner bogengängig (Kanalsanierung) - ca. 25 Schacht- und Zulaufeinbindungen (Kanalsanierung) - ca. 180m Schlauchliner bogengängig (Grundleitungssanierung) - ca. 15 Schacht- und Zulaufeinbindungen (Grundleitungssanierung) - ca. 20 Grundleitungsanschlüsse
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Kanal- und Grundleitungssanierung im Rahmen der Generalsanierung des Justus-von-Liebig-Gymnasiums Neusäß.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 18.06.2025 Nachtrag 01 (Erweiterung um zusätzlich erforderliche Leistungen und Auftragsnehmerwechsel nicht möglich, §132 Abs. 2 Nr. 2 GWB bzw. § 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VOB/A EU): Im Zuge der Grundleitungssanierung stellte sich heraus, dass die Grundleitungsanschlüsse der Abwassereinlaufpunkte zur Hauptgrundleitung im Flur UG Süd mit zu vielen Richtungsänderungen (Bögen) im Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes verlegt wurden. Eine Sanierung im Lining-Verfahren ist dadurch nicht möglich. Deshalb wird auf ein Flutungsverfahren umgestellt. Zum Zeitpunkt der Befahrung konnten nicht alle Anschlüsse im Detail befahren werden, da damals die Schule noch in Betrieb war und keine Wände geöffnet werden sollten. Nachtrag 02 (Nicht vorhersehbare Umstände, § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB bzw. § 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VOB/A EU): Der Zustand des Hauptkanals hat sich durch die laufende Baumaßnahme entgegen der Annahme des Fachplaners, auf Basis anderer Projekterfahrungen, nicht verschlechtert. Dadurch ist technisch eine Gesamterneuerung des Hauptkanals mittels Lining-Verfahren nicht erforderlich. Es sind partielle Sanierungen mittels Kurzlinerverfahren ausreichend. Dies konnte erst zum Zeitpunkt der Sanierung nach den Abbruchmaßnahmen und der Errichtung des Neubaus zweifelsfrei festgelegt werden. Durch die Verfahrensumstellung entstehen Minderkosten. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 57 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 136.145 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 559 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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