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RAHMENVEREINBARUNG FÜR PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG SÄMTLICHER LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE RHINE-RUHR 2025 FISU WORLD UNIVERSITY GAMES
Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRhine-Ruhr-Region🏆 DHL Global Event Logistics GmbH · Köln
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Los 2 VergebenPartnerstadt Berlin🏆 DHL Global Event Logistics GmbH · Köln
- DHL Global Event Logistics GmbH · Köln Großunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der LSP (Logistics Service Provider) spielt eine maßgebende Rolle bei der reibungslosen Planung, Koordination, dem Transport und der Distribution der veranstaltungsbezogenen Materialien und Ausrüstung und ermöglicht so erfolgreichen und reibungslosen Verlauf der Veranstaltung. Der LSP ist in die Logistik FA integriert und arbeitet eng mit dem RR25 Logistikteam zusammen, um die gemeinsamen Schlüsselfunktionen/Aufgaben zu erfüllen. Der LSP erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Lagerhaltung, Lagerbetrieb, Distribution, Venue Logistik, sowie eventuell Beratung und Unterstützung in den Bereichen Zollaberfetigung, Sport Ausrüstung Transport, Umzug aus dem Pre-Games Time Lager (Region Duisburg) im Zusammenhang mit dem Logistikbetrieb im Rahmen der FISU World University Games.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 Pkt.
Preis
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Durchschnittsmethode (siehe Bewerbungsbedingungen). 20 Pkt.Qualität
Projektteam
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 291 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DHL Global Event Logistics GmbH1 Veröffentlichung
- 04.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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