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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international

NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Status
Vergeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
29.10.2026

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
    Rahmen 542.039 €
    🏆 Deutsche Post InHaus Services GmbH · Bonn
Auftragnehmer
  • Deutsche Post InHaus Services GmbH · Bonn
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 05.10.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

⚡

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen sowohl national als auch international.
  • Es handelt sich um eine Vergabebekanntmachung über einen erteilten Zuschlag, das Verfahren ist ein offenes Verfahren.
  • Auftraggeber ist die NRW.BANK AöR in Düsseldorf, Veröffentlichung erfolgte am 29.10.2026.
  • Auftragswert, Losaufteilung und konkrete Eignungsnachweise sind in der Bekanntmachung nicht angegeben.
  • Für eine Angebotserstellung empfiehlt sich ein Blick in die vollständigen Vergabeunterlagen, da der Bekanntmachungstext hierzu keine Angaben macht.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international

Änderungen am Verfahren

3 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen

    1. Die ursprünglich auf den 10.08.2026, 12:00 Uhr, festgelegte Angebotsfrist wurde bis zum 14.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert. 2. Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt aktualisiert: "(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Sämtliche im Preisblatt abgefragten Preisangaben sind vollständig und entsprechend der vorgegebenen Systematik mit vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet einzutragen. Soweit der Bieter für einen Leistungsteil eine Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, ist der hierauf entfallende Netto-Preisbestandteil in Spalte F gesondert auszuweisen. Die auf den verbleibenden umsatzsteuerpflichtigen Netto-Preisbestandteil gesetzlich entfallende und vom Bieter in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ist als Betrag in Spalte G anzugeben; der hierfür maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz ist in Spalte H einzutragen. Maßgeblicher Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt ermittelte Brutto-Gesamtpreis. (3.) Soweit ein Bieter für eine einzelne Position oder für mehrere Positionen des Preisblattes eine vollständige oder teilweise Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, hat er mit dem Angebot sämtliche bei Angebotsabgabe verfügbaren Nachweise vorzulegen, die der NRW.BANK eine vollständige Prüfung der geltend gemachten Steuerbefreiung ermöglichen. Hierzu sind insbesondere die betroffenen Leistungs- und Preisbestandteile, die einschlägige Rechtsgrundlage, das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich etwaiger Ausschlusstatbestände sowie die Abgrenzung zu dem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsteil eindeutig, vollständig und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen. Der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, der hieraus resultierende Umsatzsteuerbetrag und der Brutto-Gesamtpreis müssen zweifelsfrei ermittelbar sein. Pauschale Angaben oder nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselte Mischpreise genügen diesen Anforderungen nicht. Die Möglichkeit einer entsprechenden Angabe im Preisblatt begründet keine Anerkennung der geltend gemachten Steuerbefreiung durch die NRW.BANK. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters."

  2. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen

    1. Die ursprünglich auf den 10.08.2026, 12:00 Uhr, festgelegte Angebotsfrist wurde bis zum 14.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert. 2. Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt aktualisiert: "(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Sämtliche im Preisblatt abgefragten Preisangaben sind vollständig und entsprechend der vorgegebenen Systematik mit vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet einzutragen. Soweit der Bieter für einen Leistungsteil eine Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, ist der hierauf entfallende Netto-Preisbestandteil in Spalte F gesondert auszuweisen. Die auf den verbleibenden umsatzsteuerpflichtigen Netto-Preisbestandteil gesetzlich entfallende und vom Bieter in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ist als Betrag in Spalte G anzugeben; der hierfür maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz ist in Spalte H einzutragen. Maßgeblicher Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt ermittelte Brutto-Gesamtpreis. (3.) Soweit ein Bieter für eine einzelne Position oder für mehrere Positionen des Preisblattes eine vollständige oder teilweise Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, hat er mit dem Angebot sämtliche bei Angebotsabgabe verfügbaren Nachweise vorzulegen, die der NRW.BANK eine vollständige Prüfung der geltend gemachten Steuerbefreiung ermöglichen. Hierzu sind insbesondere die betroffenen Leistungs- und Preisbestandteile, die einschlägige Rechtsgrundlage, das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich etwaiger Ausschlusstatbestände sowie die Abgrenzung zu dem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsteil eindeutig, vollständig und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen. Der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, der hieraus resultierende Umsatzsteuerbetrag und der Brutto-Gesamtpreis müssen zweifelsfrei ermittelbar sein. Pauschale Angaben oder nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselte Mischpreise genügen diesen Anforderungen nicht. Die Möglichkeit einer entsprechenden Angabe im Preisblatt begründet keine Anerkennung der geltend gemachten Steuerbefreiung durch die NRW.BANK. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

  3. 📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen

    Die ursprünglich auf den 27.07.2026, 12:00 Uhr, festgelegte Angebotsfrist wurde bis zum 10.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die Fristverlängerung erfolgt aufgrund noch ausstehender Antworten auf Bieterfragen.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 24.10.2028

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
  • Niedrigster Preis 100 %
    Preis

    (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Sämtliche im Preisblatt abgefragten Preisangaben sind vollständig und entsprechend der vorgegebenen Systematik mit vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet einzutragen. Soweit der Bieter für einen Leistungsteil eine Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, ist der hierauf entfallende Netto-Preisbestandteil in Spalte F gesondert auszuweisen. Die auf den verbleibenden umsatzsteuerpflichtigen Netto-Preisbestandteil gesetzlich entfallende und vom Bieter in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ist als Betrag in Spalte G anzugeben; der hierfür maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz ist in Spalte H einzutragen. Maßgeblicher Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt ermittelte Brutto-Gesamtpreis. (3.) Soweit ein Bieter für eine einzelne Position oder für mehrere Positionen des Preisblattes eine vollständige oder teilweise Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, hat er mit dem Angebot sämtliche bei Angebotsabgabe verfügbaren Nachweise vorzulegen, die der NRW.BANK eine vollständige Prüfung der geltend gemachten Steuerbefreiung ermöglichen. Hierzu sind insbesondere die betroffenen Leistungs- und Preisbestandteile, die einschlägige Rechtsgrundlage, das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich etwaiger Ausschlusstatbestände sowie die Abgrenzung zu dem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsteil eindeutig, vollständig und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen. Der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, der hieraus resultierende Umsatzsteuerbetrag und der Brutto-Gesamtpreis müssen zweifelsfrei ermittelbar sein. Pauschale Angaben oder nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselte Mischpreise genügen diesen Anforderungen nicht. Die Möglichkeit einer entsprechenden Angabe im Preisblatt begründet keine Anerkennung der geltend gemachten Steuerbefreiung durch die NRW.BANK. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    4 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Deutsche Post InHaus Services GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 29.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 52 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 189.217 €
Median 451.904 €
Oberes Quartil 891.724 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer 788-9510-101-30520
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber NRW.BANK AöR
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 29.10.2026
CPV-Codes (8) 64110000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64112000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64121100 · Post- und Telekommunikationsdienste
60160000 · Transportdienste
60220000 · Transportdienste
60411000 · Transportdienste
60421000 · Transportdienste
60620000 · Transportdienste
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4)
Erfüllungsort Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 25.10.2026 – 24.10.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Deutsche Post InHaus Services GmbH · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Deutsche Post InHaus Services GmbH
Vertrag 05.10.2026

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 26.530 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.868 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 30.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

NRW.BANK AöR · Düsseldorf