Verfahren aktualisiert 22.07.2026 Die ursprünglich auf den 27.07.2026, 12:00 Uhr, festgelegte Angebotsfrist wurde bis zum 10.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die Fristverlängerung erfolgt aufgru… Details
Offenes Verfahren Verkehr & Logistik Post- und TelekommunikationsdiensteTransportdienste Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international

NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 10.08.2026, 12:00 Uhr (noch 11 Tage)

Beschreibung

Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen

    Die ursprünglich auf den 27.07.2026, 12:00 Uhr, festgelegte Angebotsfrist wurde bis zum 10.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die Fristverlängerung erfolgt aufgrund noch ausstehender Antworten auf Bieterfragen.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international.
  • Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren geschlossen.
  • Es werden spezifische Mengen für verschiedene Briefformate national und international genannt.
  • Der Abholort ist Schwäbisch Hall, die NRW.BANK ist nicht zur Abnahme verpflichtet.

Gesucht wird ein Unternehmen für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international für die NRW.BANK.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und wird mit einem Unternehmen geschlossen. Wesentliche Anforderungen sind die Kapazität zur Abwicklung großer Sendungsvolumina verschiedener Formate und die Erfahrung im nationalen und internationalen Postversand.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
  • Niedrigster Preis 100 %
    Preis

    (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Für die Angaben zum tätigkeitsspezifischen Umsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.

Weitere Anforderungen

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    (1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zum Umweltmanagement des Unternehmens des Bieters. (2.) Mindestanforderung: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementsysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Umweltmanagementmaßnahmen den geforderten Umweltmanagementnormen entsprechen. (3.) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis nach Ziff. (2.) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    (1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Mindestanforderung: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (3.) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis nach Ziff. (2.) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 41 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 189.991 €
Median 451.904 €
Oberes Quartil 755.621 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 10.08.2026, 12:00 Uhr (noch 11 Tage)
Vergabenummer 788-9510-101-30520
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber NRW.BANK AöR
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 25.06.2026
CPV-Codes (8) 64110000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64112000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64121100 · Post- und Telekommunikationsdienste
60160000 · Transportdienste
60220000 · Transportdienste
60411000 · Transportdienste
60421000 · Transportdienste
60620000 · Transportdienste
(Was ist das?)
Erfüllungsort Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 25.10.2026 – 24.10.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 2 Monate
Frist für Rückfragen 20.07.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.123 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.000 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers NRW.BANK AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

NRW.BANK AöR · Düsseldorf