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RZ-Anbindungen
Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam · Brandenburg · Landesbehörde
Angebote bis 16.11.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die moderne Verwaltungstätigkeit. Sie ist Basis und Werkzeug jedes erfolgreichen und effizienten Arbeitens. Breite Erreichbarkeit, schneller Datenaustausch sowie unkomplizierter und ortsunabhängiger Zugriff auf Informationen ermöglichen bürger-freundlichen elektronischen Service - die Grundlage für ein landesweites E-Government. Vor diesem Hintergrund benötigt das Land Brandenburg eine zukunftssichere Anbindung von Standorten an sein Rechenzentrum über Ethernet und Fibre Channel Verbindungen. Durch die redundante Ausführung der hochverfügbaren Anbindungen wird die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur im Katastrophen- bzw. Störungsfall unterstützt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Bereitstellung einer zukunftssicheren IT-Infrastruktur durch redundante Ethernet- und Fibre-Channel-Verbindungen.
- Das Auftragsvolumen von 17 Millionen Euro deutet auf ein komplexes Projekt mit hohen Anforderungen an die Netzwerkkapazität und Verfügbarkeit hin.
- Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe durchgeführt, was eine intensive Kommunikation mit dem Auftraggeber über technische Spezifikationen erfordert.
- Bieter müssen ihre Eignung hinsichtlich der Umsetzung hochverfügbarer IT-Infrastrukturen im öffentlichen Sektor nachweisen.
Das Land Brandenburg beschafft über den IT-Dienstleister eine hochverfügbare, redundante Anbindung von Standorten an das zentrale Rechenzentrum mittels Ethernet- und Fibre-Channel-Technologien.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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LeistungQualität
Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - [M/A] Mindestanforderung - [A] Ausschlusskriterium - [B] Bewertungskriterium - [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Aktuell werden die Vergabeunterlagen noch durch den Auftraggeber überarbeitet. Insbesondere wird der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote eine überarbeitete Fassung dieses Kriterienkatalogs vorlegen, in dem die Gewichtung der B-Kriterien überarbeitet sein wird. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten). Über die Summe aller als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichender Mindesterfüllungsgrad von 70 % maximal zu erreichenden Leistungspunktzahl festgelegt. Die geforderte Mindestleistungspunktzahl gilt erst für die Einholung endgültiger Angebote (BAFO). Bei Unterschreitung der Mindestleistungspunktzahl wird das betreffende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Insofern wirkt sich diese Regelung wie ein Ausschlusskriterium aus.
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Preis
Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis (nicht älter als drei Monate) einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2.5 Mio. für Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres unter Verwendung der Anlage E2 Erklärung zu Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Darstellung des Unternehmensportfolios o Informationen zur Struktur des Unternehmens - Gesetzlicher Vertreter - Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils - Geschäftszweck des Unternehmens - Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen - Angaben zur Nationalität des Eigentümers o Umsatz des Bewerbers / Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen und bilanzierten Geschäftsjahre - Gesamtumsatz in EUR netto - Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Der Teilnahmeantrag / das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden vom Bewerber mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren erwartet, die nach Art und Umfang den in der Abfragetabelle geforderten Anforderungen entsprechen und eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu den in der Leistungsbeschreibung geschilderten Anforderungen aufweisen. Die eingereichten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung mit 90 % gewichtet. Mindestanforderung: Es müssen insgesamt mindestens 50 % (5 Punkte) der möglichen Wertungspunkte (10 Punkte) je Referenzbereich erreicht werden. Maßgeblich ist der Mittelwert über alle eingereichten Referenzen innerhalb eines Referenzbereichs. Wird dieser Punktwert in einem oder beiden Referenzbereichen nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Bewertung der zu den Referenzen gemachten Angaben festgestellt: a) Ausschlusskriterien - Referenzbezeichnung - Name des Unternehmens, welches die Referenz einbringt - Rolle des Unternehmens, welches die Referenz einbringt (z. B. "Bieter", "Mitglied der Bietergemeinschaft"). - Name und Anschrift des Auftraggebers - Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Mindestangabe: Name des Ansprechpartners beim Bewerber für einen Kontakt beim referenzgebenden Auftraggeber) - Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Mindestangabe: Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Bewerber für einen Kontakt beim referenzgebenden Auftraggeber) - Kurze Beschreibung (je Referenz maximal 3 Seiten A4 auf getrenntem Blatt - Text und Grafik) der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben. b) Mindestkriterien - Verbindungen in Deutschland - Ausführungszeitraum (Vertragsabschluss bis Projektende) - Rolle des Bewerbers in der Referenz - Leistungsgegenstand - Punkt-zu-Punkt-Verbindungen der Referenz werden auf den Netzabschlussgeräten des Bewerbers verschlüsselt - IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI IT-Grundschutz c) Bewertungskriterien: - Stammt die Referenz aus dem Bereich "öffentliche Auftraggeber" (25 %) - Mindestens eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung der Referenz wird auf den Netzabschlussgeräten des Bewerbers auf Layer 1 verschlüsselt (25 %) - Anzahl der Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in der Referenz mit Erfüllung der technischen Mindestanforderungen aus 4.1 (25 %) - In der Referenz ist sicherheitsüberprüftes Personal (Ü1 oder Ü2 nach SÜG) des Bewerbers zum Einsatz gekommen (25%) Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die Angaben des Bewerbers mittels der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Anlage. Die Einzelheiten zur Gewichtung, den Bewertungshinweisen sowie den B-Kriterien ergeben sich aus der entsprechenden Anlage. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen, Mindestanforderung: 50 Mitarbeiter unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Der Teilnahmeantrag / das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Nachunternehmer-Anteil
Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarung des Dritten zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) zu erbringen. Eignungsleihe: Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden. Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Der Bewerber bzw. Bieter muss nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens für den Leistungsbereich, für den er dessen Kapazitäten in Anspruch nimmt und gegebenenfalls Referenzen vorlegt, tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber bzw. Bieter sichert mit der Benennung des Drittunternehmens und der Vorlage der hierfür vorgesehenen Verpflichtungserklärung zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen des Drittunternehmens für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 (als Kopie beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder vergleichbar (als Kopie oder Eigenerklärung beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (als Kopie beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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