Mehr Details
Nordumfahrung - Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW) und Los 2 Straßen- und Leitungsbau
Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenLos 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW)🏆 Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH · Windorf
-
Los 2 VergebenLos 2 Straßen- und Leitungsbau HN 66/23/26🏆 GezerBau GmbH · Eberbach
- GezerBau GmbH · Eberbach Großunternehmen
- Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH · Windorf Großunternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung für den Neubau einer Lärmschutzwand (Los 1) und Straßen- sowie Leitungsbau (Los 2).
- Los 1 beinhaltet eine Lärmschutzwand mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen über ca. 180 m Länge und 5,4-6,4 m Höhe.
- Los 2 umfasst Straßenbauarbeiten inklusive Bordstein-, Pflaster- und Asphaltarbeiten.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen mit Erfüllungsort in Heilbronn.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
-
✏️ Änderung
Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr
-
📄 Unterlagen
Es erfolgte eine Anpassung der Vergabeunterlagen. Es erfolgt nunmehr eine Trennung der Gewerke in Los 1 Neubau Lärmschutzwand und Los 2 Straßen- und Leitungsbau. Im Zuge dessen wird der Submissionstermin auf den 19.05.2026 um 10:00 Uhr verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 29.01.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend. Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.“
3 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (27 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 26.05.2026 Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr · in TED EU + oev
- Frist 19.05.2026 Es erfolgte eine Anpassung der Vergabeunterlagen. Es erfolgt nunmehr eine Trennung der Gewerke in Los 1 Neubau Lärmschutzwand und Los 2 Straßen- und Leitungsbau. Im Zuge dessen wird der Submissionstermin auf den 19.05.2026 um 10:00 Uhr verschoben. · in TED EU + oev
- Frist 05.05.2026 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 68 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) GezerBau GmbH · Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbHZuschlagswert 799.864 €1 Veröffentlichung
- 02.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Stadt Heilbronn nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →