AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f36f832a-ace3-49ad-883b-9df0a7a22ee0) · Abgerufen am 02.08.2026 08:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f36f832a-ace3-49ad-883b-9df0a7a22ee0/

Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz

Notice-ID: f36f832a-ace3-49ad-883b-9df0a7a22ee0 · Procedure-ID: 25e0a818-e350-409d-ad5e-c4f2c7121ed7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Mainz, Mainz
Veröffentlicht
05.01.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34900000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.862.220 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz hat in den vergangenen 2,5 Jahren ca. 75 alte Signalanlagen durch neue Signalanlagen im Stadtgebiet von Mainz komplett erneuert. Parallel hierzu wurde bzw. wird der Verkehrsrechner der Stadt Mainz um neue und weitreichende Funktionen erweitert. Alle Maßnahmen sind Projekte des Förderprogrammes „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr. Im Rahmen einer weiteren und letzten Maßnahme sollen ca. 31 weitere Signalanlagen erneuert werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.01.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.01.2024 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
Yunex GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).