Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Bauwesen & Infrastruktur ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz

Landeshauptstadt Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz hat in den vergangenen 2,5 Jahren ca. 75 alte Signalanlagen durch neue Signalanlagen im Stadtgebiet von Mainz komplett erneuert. Parallel hierzu wurde bzw. wird der Verkehrsrechner der Stadt Mainz um neue und weitreichende Funktionen erweitert. Alle Maßnahmen sind Projekte des Förderprogrammes „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr. Im Rahmen einer weiteren und letzten Maßnahme sollen ca. 31 weitere Signalanlagen erneuert werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Erneuerung von ca. 31 Lichtsignalanlagen in Mainz im Rahmen eines Förderprogramms zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme.

Die Ausschreibung umfasst die Erneuerung von Signalanlagen und die Erweiterung des Verkehrsrechners. Es werden Erfahrung mit ähnlichen Projekten und die Erfüllung von Eignungskriterien erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verwandte Bekanntmachungen

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Weitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.

  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 05.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 835 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 238.549 €
Median 471.016 €
Oberes Quartil 1.310.598 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 15.01.2024

Geplanter Auftragnehmer Yunex GmbH

Was ist eine VEAT-Notice? →
2.862.220 €
Geschätzter Wert
5,5× Branchen-Median (?)

Vergabenummer AN 467/2023-20
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landeshauptstadt Mainz
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 05.01.2024
CPV-Codes (2) 34900000 · Transportmittel
34996000 · Transportmittel
(Was ist das?)
Erfüllungsort Mainz, Kreisfreie Stadt

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 161.702 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.756 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landeshauptstadt Mainz · Mainz

verdingungsstelle@stadt.mainz.de
+49 6131 12 2335