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Mainz RGV
Landeshauptstadt Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.09.2026, 15:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
Das Regierungsviertel der Landeshauptstadt Mainz ist Schauplatz wiederkehrender Veränderungen. Es spiegelt seit jeher die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seiner jeweiligen Zeit wider. Die heutige Gestaltung wird den freiräumlichen Qualitäten sowie den heutigen Anforderungen an einen zentralen, urbanen Aufenthaltsraum nicht mehr gerecht. Der seit den 1960er Jahren zunehmende fließende Verkehr der Großen Bleiche trennt das Gebiet, der ruhende Verkehr und die entsprechende Erschließung beeinträchtigen die Gestaltung spannungsreicher Stadträume und mindert die Aufenthaltsqualität. Vor dem Hintergrund von Klimawandel, neuen Mobilitätsformen, veränderten Kommunikationsweisen und gesellschaftlichen Spannungen soll das Regierungsviertel neu gedacht werden. Ziel ist es, einen zeitgemäßen öffentlichen Raum zu schaffen, der demokratische Werte, Urbanität und den Geist unserer Zeit sichtbar macht. Das Regierungsviertel Mainz soll als Herz der Landeshauptstadt und des Landes Rheinland-Pfalz in seiner historischen und gesellschaftlichen Bedeutung gestärkt und zukunftsfähig gestaltet werden. Aufgrund der vielfältigen Rahmenbedingungen, verschiedensten Nutzungsansprüchen und anstehenden Veränderungen (z.B. der Neutrassierung der Straßenbahn), sollen in einem von der Landeshauptstadt Mainz ausgelobten Ideenwettbewerb, zunächst freiraumplanerische Zukunftsvisionen und Entwicklungsperspektiven für das ca. 7 ha große Wettbewerbsgebiet erarbeitet werden. Ziel ist es, über die im Ideenwettbewerb erarbeiteten Perspektiven die Diskussionen zur Zukunft des Regierungsviertels voranzutreiben, Entwicklungspotenziale aufzeigen und wichtige Grundsatzentscheidungen zu treffen. Erst dann können eine Strategie zur Neuordnung sowie konkrete Einzelprojekte herausgelöst und planerisch angegangen werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung Titel der Bekanntmachung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Offener freiraumplanerischer Ideenwettbewerb für das Regierungsviertel Mainz.
- Kein direkter Auftrag, aber Möglichkeit der Berücksichtigung bei zukünftigen Realisierungsverfahren.
- Verfahrensart ist offen, Bekanntmachungstyp ist 'cn-desg'.
- Auftraggeber ist die Landeshauptstadt Mainz.
Es handelt sich um einen offenen freiraumplanerischen Ideenwettbewerb für das Regierungsviertel Mainz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger Ideenwettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. Das Verfahren wird anonym durchgeführt.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Stadtplaner:innen oder Architekt:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt:innen zulassungsberechtigt. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Teilnahmeberechtigung: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in zu führen. Im Falle von Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplaner:innen oder Architekt:innen gilt die Nachweispflicht auch für die Berufsbezeichnung Stadtplaner:innen bzw. Architekt:innen. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Geschäftsführer oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Teilnahmeberechtigung ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen. Die erforderlichen Nachweise (siehe Formblatt Arbeitsgemeinschaften) werden mit der Verfassererklärung gemäß § 5(3) RPW 2013 erbracht. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung des Wettbewerbes beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Preisgerichtes Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Mehrfachabgaben natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten bzw. zur Aberkennung von Preisen und Anerkennungen. Zusätzliche Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein. Prüfung der Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Die Preisvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbs geprüft. Teilnehmende, die die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, werden nachträglich von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Teilnehmende, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 37 Tage
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2 Veröffentlichungen
- Frist 10.09.2026 Änderung Titel der Bekanntmachung · in TED EU + oev
- Frist 10.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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