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Wartung Depotmanagement
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH · Potsdam · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Beschreibung
Wartungs- und Supportleistungen für eine Betriebshofmanagementsoftware im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Fehlerbehebung, Pflege und Weiterentwicklung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Wartung und der Support einer Betriebshofmanagementsoftware für den ÖPNV.
- Die Leistung umfasst Fehlerbehebung, Pflege und Weiterentwicklung der Software.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die genauen Eignungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesucht werden Wartungs- und Supportleistungen für eine Betriebshofmanagementsoftware im ÖPNV.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Fall einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB kann ein Nachprüfungsantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nur innerhalb von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 16.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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