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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg · Hamburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
    Rahmen 1.000.000 €
    🏆 ICL Ingenieur Consult GmbH (Bietergemeinschaft) · Leipzig
Auftragnehmer (4)
  • ICL Ingenieur Consult GmbH (Bietergemeinschaft) · Leipzig
  • Körting Ingenieure GmbH (Bietergemeinschaft) · Hamburg
  • RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH ARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE · Aachen
  • STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH · Hamburg
Geschätztes Rahmen-Volumen 1.000.000 €
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 06.03.2026

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 4 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

7 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
  • Preiskriterium 40 Pkt.
    Preis

    Gesamtangebotspreis

  • Qualitätskriterium 35 Pkt.
    Qualität

    Qualitätssicherungskonzept

  • Qualitätskriterium 25 Pkt.
    Qualität

    Personaleinsatzkonzept

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.

Los 1 Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 1.000.000 €
Los 1 Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 1.000.000 €
Los 1 Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 1.000.000 €
Los 1 Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 1.000.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.000.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 162 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (4) ICL Ingenieur Consult GmbH (Bietergemeinschaft) · Körting Ingenieure GmbH (Bietergemeinschaft) · RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH ARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE · STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH

    1 Veröffentlichung

    • 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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1.000.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer FB4.0.06.100-000/0002
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 31.03.2026
CPV-Code 71410000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 7
starker Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche)
Erfüllungsort Hamburg
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (4)
ICL Ingenieur Consult GmbH (Bietergemeinschaft) · Leipzig Körting Ingenieure GmbH (Bietergemeinschaft) · Hamburg RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH ARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE · Aachen +1 weitere

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Auftragnehmer (4) (?)
  • ICL Ingenieur Consult GmbH (Bietergemeinschaft)
  • Körting Ingenieure GmbH (Bietergemeinschaft)
  • RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH ARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE
  • STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH
Vertrag 06.03.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 263.433 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.835 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 40%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Hamburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg

HH-Vergabe@gvw.com
+49 4035922-267