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Durchführung medizintechnischer Kontrollen nach Medizinproduktgesetz (MPG)
Universitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenDurchführung sicherheitstechnischer Kontrollen an Krankenhausbetten
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Los 2 VergebenDurchführung von DGUV V3 Prüfungen an medizintechnischen Geräten🏆 MediByte GmbH · Kiedrich
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Los 3 VergebenDurchführung medizintechnische Kontrollen nach § 11 und § 14 MPBetreibV (STK / MTK)🏆 MediByte GmbH · Kiedrich
- MediByte GmbH · Kiedrich
Bieter-Übersicht: 14 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Los 1: Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen an Betten am Universitätsklinikum Frankfurt am Main Los 2: Durchführung von DGUV V3 Prüfungen an medizintechnischen Geräten am Universitätsklinikum Frankfurt Los 3: Durchführung medizintechnischer Kontrollen nach § 11 und § 14 MPBetreibV (STK / MTK) an aktiven medizintechnischen Geräten am Universitätsklinikum Frankfurt
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 85 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 15 %Qualität
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/3e9ea0a6-4e9b-4a04-a672-9ad21e0125d7/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 680.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren beendet ohne Vergabe
1 Veröffentlichung
- 17.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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