AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f478225e-9e1e-4aac-ae78-3ec53f17b621/

Tausalz Meistereilager Sommerbezug

Notice-ID: f478225e-9e1e-4aac-ae78-3ec53f17b621 · Procedure-ID: 7fe2d031-3ba2-470c-bc26-7a15a0836f2a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbaudirektion Bayern, Ebern
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34927100 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.485 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Tausalz in bayerische Meistereilager im Sommerbezug; Beliefert werden die Salzlagerstätten der Staatlichen Bauämter Freising, Ingolstadt, Rosenheim, Traunstein, Weilheim, Landshut, Passau, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Bamberg, Bayreuth, Ansbach, Nürnberg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Würzburg, Augsburg, Krumbach und Kempten, die der Landkreise Rosenheim, Lichtenfels, Kulmbach, Coburg, Hof, Bayreuth, Weißenburg-Gunzenhausen, Roth und Unterallgäu, sowie die Salzlagerstätten der Gemeinden Blaichach, Burgberg und Rettenbach und die Stadt Schwabach. Geliefert wird trockenes NaCl in Kornklasse M gemäß DIN EN 16811-1. Die Lieferungen erfolgen per LKW, Bahn oder Schiff.

Lose

7 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.10.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Vertragsabschluss
10.06.2026
Zuschlagsentscheidung
04.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesbaudirektion Bayern, Ebern

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).