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Landrevision der Fähre „Ferchland-Grieben“
Personennahverkehrsgesellschaft Burg mbH · Burg · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 27.08.2026, 16:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Die Fähre "Ferchland-Grieben" dient der Verbindung der Orte Grieben und Ferchland und stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Brücken in Tragermünde und Hohenwarthe dar. Die Fähre ist außerdem ein wichtiges Beförderungsmittel für den Radverkehr, welcher aufgrund des Elberadwegs stark touristisch geprägt ist. Somit hat sie auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung. Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, Rampen/Fährklappen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie an der elektrischen Anlage, der Steuerungs-, Antriebs- und Hilfstechnik. Eingeschlossen sind alle notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“.
- Leistungsumfang beinhaltet Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten.
- Erforderlich sind Abstimmungen mit Behörden und Prüfstellen sowie die Erstellung von Genehmigungs- und Prüfunterlagen.
- Die genauen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis der Revision 70 %Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Nettopreis erhält die volle Punktzahl. Bezüglich der weiteren Angebote und der Punktevergabe siehe Erläuterungen in der Anlage C zum Verfahrensbrief.
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Terminplanung/Liegezeiten 20 %Qualität
Das Wertungskriterium "Terminplanung/ Liegezeiten" enthält drei Unterkriterien: 1) Dauer der Werftliegezeit (Gewichtung: 50 % des Wertungskriteriums "Terminplanung/ Liegezeiten"); 2) Frühestmöglicher Beginntermin (Gewichtung: 30 % des Wertungskriteriums "Terminplanung/ Liegezeiten"; 3) Reaktions-/Pufferzeiten bei Zusatzbefunden (Gewichtung: 20 % des Wertungskriteriums "Terminplanung/ Liegezeiten"). Bezüglich der weiteren Punktevergabe siehe Erläuterungen in der Anlage C zum Verfahrensbrief.
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Gewährleistung 10 %Qualität
Das Kriterium "Gewährleistung" enthält drei Unterkriterien.: 1) Gewährleistungsfrist (Gewichtung: 60 % des Wertungskriteriums "Gewährleistung"); 2) Umfang der Gewährleistung (Gewichtung: 25 % des Wertungskriteriums "Gewährleistung"); 3) Reaktionszeit bei Mängelanzeigen (Gewichtung: 15 % des Wertungskriteriums "Gewährleistung").Bezüglich der weiteren Punktevergabe siehe Erläuterungen in der Anlage C zum Verfahrensbrief.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Wege oder per Fax bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 27.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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