AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landrevision der Fähre „Ferchland-Grieben“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Personennahverkehrsgesellschaft Burg mbH, Burg
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Frist (Submission)
- 27.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50241200 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Fähre "Ferchland-Grieben" dient der Verbindung der Orte Grieben und Ferchland und stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Brücken in Tragermünde und Hohenwarthe dar. Die Fähre ist außerdem ein wichtiges Beförderungsmittel für den Radverkehr, welcher aufgrund des Elberadwegs stark touristisch geprägt ist. Somit hat sie auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung. Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, Rampen/Fährklappen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie an der elektrischen Anlage, der Steuerungs-, Antriebs- und Hilfstechnik. Eingeschlossen sind alle notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.