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1599-JR-Personalvermittlungsleistungen
BWI GmbH · Berlin · Berlin
Neue Ausschreibungen in „Gesundheitswesen & Medizintechnik" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Die BWI erwägt je einen Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zu Personalvermittlungsleistungen in fünf Losen im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV zu vergeben. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Personalvermittlungsleistungen. Der Rahmenvertrag für Los 1 (IT- und IT-Services) soll mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern und die Rahmenverträge für die Lose 2 (IT-Security), 3 (SAP), 4 (Cloud) und 5 (KI) sollen jeweils mit bis zu 2 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für bestimmte Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personalvermittlungskonzept 70 %Qualität
Es ist ein Personalvermittlungskonzepts zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Dieses wird nach der bekanntgemachten Wertungsmatrix anhand der Unterkriterien Recruitingkanäle, Direktansprache, Musterstellen und Vorauswahl bewertet. Details zu den Anforderungen an das einzureichende Konzept und die Bewertungsmatrix, siehe Vergabeunterlagen.
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Preis 30 %
Bewertet wird die angebotene prozentuale Vermittlungsprovision
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Alle Eignungskriterien vollständig und direkt abrufbar unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19cd66cabcf-1b69408e53472195
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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7 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 28.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 15.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 28.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 28.04.2026 Anpassung Leistungsbeschreibung und Vertrag für alle Lose
- 28.04.2026 Anpassung der Eignungskriterien (Mindestumsatz) aktuell
- 28.04.2026 Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist auf den 09.06.2026, 12:00 Uhr
Preiseinschätzung
Basierend auf 213 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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