AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 16:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5739c9b-c2d0-4a1b-90df-f02dd2bc0acd/

Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende

Notice-ID: f5739c9b-c2d0-4a1b-90df-f02dd2bc0acd · Procedure-ID: 52806b8c-6ce0-4e12-a556-d6a3c298c916

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln
Veröffentlicht
22.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79950000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
8.987.380 €
Rahmen-Maximum
8.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
House of Yas GmbH
Vertragsabschluss
29.10.2024
Zuschlagsentscheidung
28.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).