Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Landkreis Göppingen · Göppingen · Baden-Württemberg
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht werden Beförderungsleistungen für freigestellte Schülerverkehre, speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Landkreis Göppingen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 29.05.2024 Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert.
- Frist 24.05.2024 Auf die Bieterfragen Nrn. 2, 7 und 8 prüfte der öffentliche Auftraggeber nochmals eingehend, ob Bieter/Bietergemeinschaften über die Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Entgelts, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, hinaus, sich tariftreu zu verhalten haben. Mit Blick auf § 3 Abs. 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist das zu bejahen. Danach dürfen öffentliche Aufträge über freigestellte Schülerverkehre nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, 1. ihren Beschäftigten bei der Ausführung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und 2. während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen. Der für dieses Vergabeverfahren einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung. Diesen haben die Bieter/Bietergemeinschaften ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Angesichts dieser kalkulationserheblichen Änderung hält der Auftraggeber eine Verlängerung der Angebotsfrist für unausweichlich. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist auf den 24.05.2024, 09:00 Uhr.
- Frist 15.05.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 06.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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