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BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu beauftragen. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
Im Rahmen einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass der ursprünglich in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert in Höhe von 150.000 € auf einem internen Übertragungsfehler beruhte. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens lag der tatsächlichen Bedarfsermittlung sowie der haushalts- und vergaberechtlichen Kalkulation ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 300.000 € zugrunde. Der in der Bekanntmachung veröffentlichte niedrigere Betrag wurde versehentlich übernommen und entspricht daher nicht dem tatsächlichen Umfang der ausgeschriebenen Leistung. Mit der vorliegenden Korrektur wird ausschließlich der geschätzte Auftragswert berichtigt. Der Leistungsgegenstand, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben unverändert. Eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen ist hiermit nicht verbunden. Die Berichtigung erfolgt zur Herstellung der Übereinstimmung zwischen Vergabeunterlagen, interner Kostenschätzung und veröffentlichter Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung der vergaberechtlich gebotenen Transparenz.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Rahmenvertrag über 48 Monate für hochwertige Bild- und Filmdokumentationen an BAW-Standorten (Karlsruhe, Hamburg) und Bundeswasserstraßen bundesweit mit geschätztem Wert von 300.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Gesamtsumme der im Preisblatt angegebenen Stundensätze für die abgefragten Leistungen gebildet. Die Angabe der Halb- und Ganztagessätze sowie die Preise pro Bild für die Bildbearbeitung fließen nicht in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
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Qualität nach Wichtigkeit
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitsproben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt. Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche technische Ausrüstung ich/wir verfüge/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 12.
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Qualitätsmanagement
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9. Hierzu sind min. zwei geeignete Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich Ingenieurbau, Wasserbau oder vergleichbarem technischen Bezug nachzuweisen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8. Für die Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen ist ein Nachweis fachlicher Qualifikation durch einschlägige Ausbildung oder vergleichbare berufliche Erfahrung erforderlich.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 300.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 15.06.2026 Im Rahmen einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass der ursprünglich in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert in Höhe von 150.000 € auf einem internen Übertragungsfehler beruhte. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens lag der tatsächlichen Bedarfsermittlung sowie der haushalts- und vergaberechtlichen Kalkulation ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 300.000 € zugrunde. Der in der Bekanntmachung veröffentlichte niedrigere Betrag wurde versehentlich übernommen und entspricht daher nicht dem tatsächlichen Umfang der ausgeschriebenen Leistung. Mit der vorliegenden Korrektur wird ausschließlich der geschätzte Auftragswert berichtigt. Der Leistungsgegenstand, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben unverändert. Eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen ist hiermit nicht verbunden. Die Berichtigung erfolgt zur Herstellung der Übereinstimmung zwischen Vergabeunterlagen, interner Kostenschätzung und veröffentlichter Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung der vergaberechtlich gebotenen Transparenz. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
- Frist 15.06.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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