Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Energie & Umwelt ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Gründung Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH

Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts · Stadt Winterberg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH zu gründen. Zweck der Gesellschaft ist es, zu einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung beizutragen, wenn möglich, vorrangig in der Stadt Winterberg. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks umfasst der Gegenstand des Unternehmens die Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Vermarktung von Strom und Wärme durch Umwandlung von Windenergie und Solarenergie. Insbesondere die Planung, Errichtung und Verwaltung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie und Solarenergie für die Strom- und Wärmeversorgung sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG und an weiteren Gesellschaften. Ebenso der Erwerb von Vermögensgegenständen wie Projektrechte oder die Beteiligung an Windenergie-, Photovoltaik-, Wasserstoff-, Batterie-, Wärme- oder Netzprojekten im Stadtgebiet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR. Von dem Stammkapital übernehmen: - Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Lamfert 30, 59955 Winterberg: Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe von 12.500 EUR, - KT Energie Ventures GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg: Geschäftsanteil Nr. 2 in Höhe von 12.500 EUR.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Ausschreibung zur Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR.

Ziel ist die sichere, klimafreundliche und bezahlbare Energieversorgung, vorrangig in Winterberg, durch Nutzung von Wind- und Solarenergie. Die Gesellschaft plant, errichtet und verwaltet entsprechende Anlagen und beteiligt sich an Energieprojekten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 2 GWB muss die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 20.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.314.764 €
Median 80.937.500 €
Oberes Quartil 80.937.500 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 30.11.2024
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Standort Stadt Winterberg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 20.11.2024
CPV-Code 65300000
Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas) (Was ist das?)
Erfüllungsort Stadt Winterberg

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Ø Bieter in der Branche 5.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 5.384 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.068 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 46%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts · Stadt Winterberg

henrik.weiss@stadtwerke-winterberg.de
+49 2981 9287211