AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 09:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f739ccac-1d43-4cbd-b040-e6eac9adf3dd/

Drei-Kanal-Konsole für 300MHz-Festkörper-NMR-Spektrometer

Notice-ID: f739ccac-1d43-4cbd-b040-e6eac9adf3dd · Procedure-ID: 0ff3ef8c-4186-475c-ad6e-4e2d3d21ed18

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth , Bayreuth
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30231200 — Büromaschinen und Computer
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Bayreuth beabsichtigt den Austausch einer 20 Jahre alten Konsole für ein 300 MHz-WB-Festkörper-NMR-Spektrometer, das Teil eines gut ausgestatteten und ausgelasteten NMR-Zentrums ist. Diese Konsole soll die bereits existierende Konsole, die teilweise veraltet ist, und für die es keine Ersatzteile mehr gibt, ersetzen und das Spektrometer auf den neuesten Stand der Technik bringen. Bereits vorhandene Probenköpfe wie zwei- und Dreikanalprobenköpfe mit MAS-Rotordurchmessern von 7 mm bis 2.5 mm, Hoch- und Tieftemperatur sowie eine Apparatur zur Generierung von hyperpolarisiertem 129Xe sollen mit der neuen Konsole kompatibel sein und weiter genutzt werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
31.03.2026
Zuschlagsentscheidung
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).