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Herstellung und Lieferung von Antennen-Testkappen, einer 3U Breitband-SDR-Empfänger-Nutzlast sowie einer 1U LEO-ISL-SDR-Nutzlast im dtec.bw Forschungsprojekt „Seamless Radio Access Networks for Internet of Space“ (SeRANIS) - QT 444
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) · Neubiberg · Bayern
Beschreibung
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues „Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr“ (kurz dtec.bw) gegründet. Das Forschungsprojekt „Seamless Radio Access Networks for Internet of Space“ (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit entstehen. Die UniBw M hat dazu den Auftrag „Herstellung, Qualifizierung und Lieferung eines kohärenten Wide-Band Receivers mit Low Earth Orbit Inter-Satellite Link (LEO-ISL)“ an den Auftragnehmer vergeben. Der Wide-Band Receiver und der LEO-ISL bestehen jeweils aus Antennen und einem RF-Front-End. Der Auftragswert für die ursprüngliche Leistung belief sich auf EUR 700.000,00 (netto).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellung und Lieferung von spezialisierten SDR-Nutzlasten und Antennen-Testkappen für ein Forschungsprojekt im Bereich Satellitenkommunikation.
- Auftrag umfasst die Qualifizierung der gelieferten Komponenten.
- Der ursprüngliche Auftragswert für die Hauptleistung lag bei 700.000 EUR netto.
- Es handelt sich um eine Modifikation einer bestehenden Bekanntmachung, was auf eine fortlaufende Projektphase hindeutet.
Die Universität der Bundeswehr München sucht die Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen-Testkappen, einer 3U Breitband-SDR-Empfänger-Nutzlast sowie einer 1U LEO-ISL-SDR-Nutzlast für das Forschungsprojekt SeRANIS.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter 8.1 ORG-0002 genannten Stelle beträgt 30 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 16.07.2026 Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, ohne dass die UniBw M ein neues Vergabeverfahren durchführen muss. Nach dem Grundsatz aus § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet. Eine Auftragsänderung ist jedoch nach dem Ausnahmetatbestand gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens stets zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Die zusätzlichen Lieferleistungen – Antennen-Testkappen, 3U Breitband-SDR-Empfänger-Nutzlast und 1U LEO-ISL-SDR-Nutzlast – sind erforderlich geworden, da sie den im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften Wide-Band Receiver ergänzen und dessen vollständige Funktionsfähigkeit sicherstellen. Die UniBw M kann den Auftragnehmer aus technischen Gründen nicht wechseln, weil die zusätzlichen Komponenten technisch sehr eng mit dem bereits beauftragten Wide-Band Receiver verzahnt sind und nahtlos in diesen integriert werden müssen. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde dazu führen, dass Komponenten mit abweichenden technischen Merkmalen hergestellt würden, was erhebliche Kompatibilitätsprobleme und Schnittstellenrisiken nach sich ziehen und eine Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Instandhaltung begründen würde. Die bestehenden und die neuen Komponenten sollen sich in ein geschlossenes Gesamtsystem einfügen. Die Zuverlässigkeit dieses Gesamtsystems ist wiederum von essenzieller Bedeutung für die Funktion der beiden Satelliten. Schnittstellenrisiken und Kompatibilitätsprobleme bei einem Auftragnehmerwechsel würden das Projekt konkret gefährden. Außerdem würde die Einschaltung eines weiteren Auftragnehmers die Klarheit der Mängelhaftung erheblich beeinträchtigen, da bei einer Aufspaltung der Leistungserbringung auf mehrere Auftragnehmer nicht mehr eindeutig zugeordnet werden könnte, welcher Auftragnehmer für etwaige Mängel des Gesamtsystems verantwortlich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre auch mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der Auftragnehmer muss die Antennen-Testkappen, die 3U Breitband-SDR-Empfänger-Nutzlast und die 1U LEO-ISL-SDR-Nutzlast herstellen und liefern. Die UniBw M hat den Auftragnehmer bereits mit der Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Wide-Band Receivern beauftragt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in das weit fortgeschrittene SeRANIS-Projekt und in die technischen Voraussetzungen des Wide-Band Receivers einarbeiten. Die Antennen-Testkappen, die 3U Breitband-SDR-Empfänger-Nutzlast und die 1U LEO-ISL-SDR-Nutzlast müssen jeweils in den Wide-Band Receiver integriert werden und sind technisch sehr eng mit den bisherigen Leistungen verzahnt. Die bestehenden und die neuen Komponenten sollen sich in ein geschlossenes Gesamtsystem einfügen. Die Zuverlässigkeit dieses Gesamtsystems ist wiederum von essenzieller Bedeutung für die Funktion der beiden Satelliten. Schnittstellenrisiken und Kompatibilitätsprobleme bei einem Auftragnehmerwechsel würden das Projekt konkret gefährden. Die erforderliche Einarbeitung würde zu erheblichen Hindernissen, einem unverhältnismäßigen Aufwand und Schnittstellenrisiken führen. Ferner würde das Projekt dadurch gefährdet, dass ein neuer Auftragnehmer die zusätzlichen Leistungen – wenn überhaupt – nicht innerhalb des Projektzeitplans umsetzen könnte. Dieser zusätzliche Aufwand eines anderen Auftragnehmers würde zudem zu erheblichen Zusatzkosten führen. Auch der Preis hat sich gemäß § 132 Abs. 2 S. 2 GWB um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert beträgt EUR 700.000,00 (netto). Der Wert der zusätzlichen Lieferleistungen beträgt EUR 197.400 (netto). Das entspricht 28,2 % des ursprünglichen Auftragswerts. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 173 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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