Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Angebotsabfrage, die allein der Markterkundung analog § 28 Vergabeverordnung (VgV) dient.
Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. sondiert im Rahmen dieser Markterkundung, welche land-/ bodenbasierten Systeme zum Wirken (Stören und Täuschen) gegen Satellitenkommunikation bereits marktverfügbar sind. Störung (Deny, Degrade) umfasst hierbei: Unterbrechung, Unterdrückung und Minderung der Leistungsfähigkeit der Satellitenkommunikation, Täuschen (Manipulate) umfasst das Verfälschen der Satellitenkommunikation.
Im Einzelnen sollen die Systeme im Rahmen ihrer Kernfunktionalität die Kommunikation
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a) stören (Effect: Degrade) und/oder
b) verhindern (Effect: Deny) und/oder
c) täuschen (Effect: Manipulate).
Voraussetzungen, um diese Kernfunktionalitäten erfüllen zu können (z.B. Bereitstellung von Satelliten-Bahndaten), sind aufzuführen und als externe Schnittstellen zu beschreiben.
Eine Anfangsbefähigung zum Einsatz entsprechender Systeme ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Hierbei kann es sich sowohl um Gesamtsysteme als auch Teilsysteme handeln. Betrachtet werden sowohl ortsfeste als auch mobile/verlegefähige Systeme.
Hierbei bitten wir um Aussagen zu den unterstützten Orbitregimes (LEO, MEO, GEO), in welchen Frequenzbändern das Wirken grundsätzlich möglich ist, der grundsätzlichen Funktionsweise der Systeme, der erforderlichen Daten zur Voreinweisung und z.B. etwaiger Beschränkungen bezüglich Witterungsbedingungen oder bezüglich der Mobilität im Gelände abseits von befestigten Straßen für den Einsatz der Systeme. Es sind die Klimazonen A2, A3, B1, B3, C0, C1 und C2 gemäß STANAG 4866 abzudecken.
Für mobile / verlegefähige Systeme sind dazu Aussagen zur Verwendbarkeit unter Landes- und Bündnisverteidigungs- (LV-BV-)Bedingungen (Gefechtsbedingung) zu machen.
Der Einsatz eigener Wirkmittel im Elektro-Magnetischen Spektrum (EMS) hat immer und unmittelbar auch zur F