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Ökonomische und technische Beratung Bundesbeteiligung TenneT GmbH & Co. KG
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 05.11.2026, 10:00 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen der Bundesbeteiligung am Übertragungsnetzbetreiber TenneT GmbH & Co. KG sollen betriebswirtschaftlich-technische Beratungsleistungen extern vergeben werden. Zur Wahrnehmung der Beteiligungsziele des Bundes besteht ein fortlaufender Bedarf an externer Expertise und Beratung, insbesondere zur Bewertung und Begleitung von Entscheidungen aus der bestehenden Beteiligung. Im Fokus stehen dabei die Unterstützung energiepolitischer Ziele des Bundes, insbesondere eines bedarfsgerechten Netzausbaus, die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit sowie der Schutz kritischer Infrastruktur.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beratungsleistungen für die Bundesbeteiligung am Übertragungsnetzbetreiber TenneT GmbH & Co. KG.
- Unterstützung energiepolitischer Ziele, Netzausbau, Wirtschaftlichkeit und Schutz kritischer Infrastruktur.
- Fortlaufender Bedarf an externer Expertise zur Entscheidungsbewertung und -begleitung.
- Offenes Vergabeverfahren mit Dienstleistungsauftrag.
Gesucht werden betriebswirtschaftlich-technische Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesbeteiligung an TenneT GmbH & Co.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Personal (Gewichtung 50% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums).Anzugeben sind für die vorgesehene Zentrale Ansprechperson, deren Stellvertretung sowie für das vorgesehene Kernteam detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
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Angebotspreis 30 %Preis
Beschreibung: Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung hierüber ausreichend.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaft Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 1.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe (siehe Ziff. 3.3. und 3.3.6) Verfahrensbeschreibung) für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzaufträge einzureichen. Es sind mindestens zwei Referenzen für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen: A. Unternehmensfinanzierung und -beratung im Energiesektor B. Sachverhalte des Stromnetzausbaus und der Stromnetzplanung, einschließlich des Regulierungsrahmens des Stromübertragungsnetzes C. Bewertung und Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen, Financial Models, Geschäftsplänen und -zielen • Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. • Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. • Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. • Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.6). • Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenzen zu den Referenzbereichen A bis C. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: • Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, • Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten, • kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, • eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe (siehe Ziff. 3.3, 3.3.6) Verfahrensbeschreibung) für alle Mitglieder, deren Personalressourcen berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des geltend gemachten Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer 1.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 210 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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