Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln
Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln · Nottuln · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" in der Gemeinde Nottuln. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung für den Ausbau und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in Nottuln mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Bandbreite.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen. Neue Erkenntnisse bezüglich des Förderprojekts der Gemeinde Nottuln erfordern eine Bereinigung und Aufbereitung der Adresskulisse. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Ausschreibungsunterlagen entsprechend angepasst und ausgetauscht. Zudem wurden die Verfahrensfristen, insbesondere die Frist für die Einreichung der Erstangebote, in einem angemessenen Rahmen bis zum 13.10.2025 verlängert. Die Angabe der unterversorgten Adressen wurde wie folgt aktualisiert: Vorher: 539 förderfähige Adressen; Neu, ab 11.09.2025: 402 förderfähige Adressen. Aus diesem Grund sind nachfolgende Vergabeunterlagen ausgetauscht und gegen neue ersetzt worden: Vorher: - A_Rahmenbedingungen, B_Leistungsbeschreibung, B1_Shapes_Adressen, B2_Excel_Adresslisten, B.3_Karte_des_Projektgebiets Neu, ab 11.09.2025: - A_Rahmenbedingungen_V2, B_Leistungsbeschreibung_V2, B1_Shape_Adressen_neu, B2_Excel_Adressliste_neu, B.3_Karte_des_Projektgebiets_neu. Die Frist für Bieterfragen wurde auf den 07.10.2025 verlängert. Die Frist zur Einreichung der indikativen Angebote wurde auf den 13.10.2025 verlängert. Hiermit wird auf die Möglichkeit zur Rücknahme bereits eingebrachter Teilnahmeanträge hingewiesen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 04.07.2025 Original-Veröffentlichung
- 04.07.2025 Neue Erkenntnisse bezüglich des Förderprojekts der Gemeinde Nottuln erfordern eine Bereinigung und Aufbereitung der Adresskulisse. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Ausschreibungsunterlagen entsprechend angepasst und ausgetauscht. Zudem wurden die Verfahrensfristen, insbesondere die Frist für die Einreichung der Erstangebote, in einem angemessenen Rahmen bis zum 13.10.2025 verlängert. Die Angabe der unterversorgten Adressen wurde wie folgt aktualisiert: Vorher: 539 förderfähige Adressen; Neu, ab 11.09.2025: 402 förderfähige Adressen. Aus diesem Grund sind nachfolgende Vergabeunterlagen ausgetauscht und gegen neue ersetzt worden: Vorher: - A_Rahmenbedingungen, B_Leistungsbeschreibung, B1_Shapes_Adressen, B2_Excel_Adresslisten, B.3_Karte_des_Projektgebiets Neu, ab 11.09.2025: - A_Rahmenbedingungen_V2, B_Leistungsbeschreibung_V2, B1_Shape_Adressen_neu, B2_Excel_Adressliste_neu, B.3_Karte_des_Projektgebiets_neu. Die Frist für Bieterfragen wurde auf den 07.10.2025 verlängert. Die Frist zur Einreichung der indikativen Angebote wurde auf den 13.10.2025 verlängert. Hiermit wird auf die Möglichkeit zur Rücknahme bereits eingebrachter Teilnahmeanträge hingewiesen. aktuell
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