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RV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen BeratungsleistungenRahmen 2.676.375 €🏆 KNH Rechtsanwälte · Frankfurt am Main
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Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beratungsleistungen im Vergabe-, Bau- und Architektenrecht sowie im Verwaltungsrecht für das FAIR-Projekt in Darmstadt.
- Der Rahmenvertrag soll die bisherigen Beratungsleistungen fortführen und an den Projektverlauf anpassen.
- Erfahrung im Bau- und Architektenrecht ist zentral für die Eignung.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Rechtsberater für komplexe Großprojekte.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind die vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen des Rahmenvertrages für den "Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)" in Darmstadt. Hauptgegenständliche Leistungen sind die vertragsrechtlichen Beratungsleistungen im Bau- und Architektenrecht. Der Rahmenvertrag des bisher tätigen Auftragnehmers läuft in Kürze aus. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des inzwischen weitgehend fertiggestellten Projektes soll zur Unterstützung des Auftraggebers ("AG") die vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen erneut ausgeschrieben werden. Ebenso sollen die ausgeschriebenen Leistungen an den Projektverlauf angepasst werden.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2033
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Auftragsabwicklungskonzept 30 Pkt.Qualität
Das Konzept hat in formaler Hinsicht aus einer Präsentation auf Grundlage von MS-PowerPoint (oder vergleichbar) zu bestehen. Die Folien der Präsentation sind als Datei im pdf-Format mit dem Angebot zu übergeben. Die Folien sollen möglichst nicht aus Fließtext bestehen, sondern sollen die Inhalte möglichst im Präsentationsstil (Sätze bzw. Halbsätze möglichst mit Spiegelstrichen/Gliederungsebenen) vermitteln. Schaubilder, Graphiken, Skizzen etc. sind zugelassen. Die Schriftgröße darf 8 Punkte nicht unterschreiten. Der Umfang des Konzeptes darf 10 Seiten Präsentation nicht übersteigen. Pro Seite ist eine Folie vorzusehen. Sollte das Konzept die vorgegebene Seitenzahl übersteigen, werden ausschließlich Inhalte der ersten 10 Seiten bzw. Folien gewertet, weitere Seiten bzw. Folien bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: In dem "Auftragsabwicklungskonzept" hat der Bieter darzulegen, auf welche Art und Weise er beabsichtigt, die hier ausgeschriebene Leistung abzuwickeln. In dem Konzept hat der Bieter insbesondere die in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben zu dem Projekt sowie Art und Umfang der vorliegend zu vergebenden Leistungen bei seinen Darstellungen zu berücksichtigen. Die Darstellung des Bieters soll insbesondere folgende Themenkomplexe beschreiben: a) Darstellung der auftragsnehmerseitigen Organisationsstruktur unter Benennung der einzusetzenden Anwälte/ Anwältinnen und deren geplante zeitliche Ressourcen; b) Benennung des Hauptansprechpartners/-partnerin und dessen/deren Vertretung; c) Darstellung der Stellvertretungs- und Nachfolgeregelung bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Personalveränderungen bei dem Auftragnehmer d) Darstellung von Reaktionszeiten (zum Beispiel unter Berücksichtigung von Vor-Ort-Abstimmungsterminen, vgl. Vertrag §6 (1) etc.) e) Eingesetzte IT-Lösung und Umgang mit Datenschutz Bei der Bewertung des Auftragsabwicklungskonzeptes können max. 10 Punkte erreicht werden. Die Vergabe dieser Punkte durch die Vergabestelle erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, vgl. Punkt 4.3 in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen". Es werden nur ganze Punkte vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsab-schluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalen-dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer KNH RechtsanwälteAuftragsvolumen (Rahmen) 2.676.375 €1 Veröffentlichung
- 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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