AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f8a59c7e-43aa-47bf-8de6-58dd16ab5fca) · Abgerufen am 30.09.2026 17:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f8a59c7e-43aa-47bf-8de6-58dd16ab5fca/

Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II im Landkreis Rastatt

Notice-ID: f8a59c7e-43aa-47bf-8de6-58dd16ab5fca · Procedure-ID: d0c26fc0-21dc-4959-9390-fdc5bab0f9ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Rastatt, Rastatt
Veröffentlicht
26.11.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Rastatt hat mit Auftragsbekanntmachung vom 30.12.2016 (Bekanntmachungsnummer 2015/S 236-427145) die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Linienbündel Süd II im Landkreis Rastatt mit den Buslinien Nr. 245, 246, 248, 263, 264, 265 und 266 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum Fahrplanwechsel im Jahr 2017 (Beginn: 10/12/2017). Der Verkehrsvertrag sollte zum 13.12.2025 enden. Die Leistungen wurden insbesondere zum verbesserten ÖPNV- Anschluss des Nationalparks Schwarzwald der Bestandslinie 245 im Jahr 2021 modifiziert (Bekanntmachungsnummer 2021/S 096-251724).

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
15.08.2017

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).