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Einbindung eines elektronischen Marktplatzes im Beschaffungswesen für die Polizei Hessen
Hessisches Polizeipräsidium für Technik · Wiesbaden · Hessen · Landesbehörde
Angebote bis 22.09.2026, 11:00 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Einbindung eines elektronischen Marktplatzes im Beschaffungswesen für die Polizei Hessen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Einbindung eines elektronischen Marktplatzes für das Beschaffungswesen der Polizei Hessen.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung, die im Rahmen eines nicht offenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) durchgeführt wird.
- Der Auftraggeber ist das Hessische Polizeipräsidium für Technik mit Sitz in Wiesbaden.
- Die genauen Eignungsanforderungen und technischen Spezifikationen werden im Rahmen des Verfahrens bekannt gegeben.
Die Ausschreibung betrifft die Einbindung eines elektronischen Marktplatzes im Beschaffungswesen für die Polizei Hessen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 100 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 50 %Qualität
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Preis 40 %
Bewertungspreis
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Angebotsvergleich 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 16 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 22.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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