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Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)🏆 Universität Stuttgart · Stuttgart
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Gutachten soll in inhaltlicher Vorbereitung der geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Honorarwerte der Honorartafeln in der HOAI wissenschaftlich überprüfen, anpassen und fortschreiben. Das zu erstellende Honorargutachten soll auf den im bereits erstellten „Planungsbereichsgutachten“, welches die Aktualisierung der Leistungsbilder im Fokus hatte, und den darin enthaltenen Vorschlägen aufbauen. Die Systematik der Honorarermittlung soll beibehalten werden.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Aufgabenverständnis/Problemanalyse, anzuwendende Untersu-chungsmethoden, geplante Maßnahmen, Zeitplan und Personalein-satz, ggfs. weitere Denkanstöße und Lösungskonzepte, Nachvollzieh-barkeit und Plausibilität der dargestellten Angaben 40 %Qualität
Inhalt des Gutachtenkonzepts
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Nachgewiesene (bau-)fachliche (inkl. im Bereich der HOAI), juristi-sche und wirtschaftswissenschaftliche (ggfs. auch statistische) Exper-tise, nachweisliche Kenntnisse in der Projekt- oder Gutachtenarbeit, Referenzen im Projektmanagement 35 %Qualität
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
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Angebotspreis 25 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Universität Stuttgart1 Veröffentlichung
- 08.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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