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Stellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12 090/01 und DGUV Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben- Los 1 an dem Hauptsitz Braunschweig🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 2 Vergeben- Los 2 an dem Dienstort Langenhagen🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 3 Vergeben- Los 3 an dem Dienstort in Lüneburg🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 4 Vergeben- Los 4 an dem Standort Braunschweig🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 5 Vergeben- Los 5 an dem Standort Osnabrück🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 6 Vergeben- Los 6 an dem Standort Bramsche🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
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Los 7 Vergeben- Los 7 an dem Standort GDL Friedland🏆 Defensio Ignis GmbH · Linnich
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Los 8 Vergeben- Los 8 an der Außenstelle Bad Sachsa🏆 Defensio Ignis GmbH · Linnich
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Los 9 Vergeben- Los 9 an dem Standort Oldenburg🏆 Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
- Defensio Ignis GmbH · Linnich
- Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ausgeschrieben wurde die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 wurden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Defensio Ignis GmbH · Endreß Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 1.247.400 €1 Veröffentlichung
- 09.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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