AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fa06a8f8-a00f-4335-98f1-3f4dad28098f) · Abgerufen am 03.08.2026 09:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa06a8f8-a00f-4335-98f1-3f4dad28098f/

Stellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12 090/01 und DGUV Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Notice-ID: fa06a8f8-a00f-4335-98f1-3f4dad28098f · Procedure-ID: c6f1ce54-be43-4fa0-884a-54caee511110

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Braunschweig
Veröffentlicht
08.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
1.247.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wurde die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose

9 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Defensio Ignis GmbH · Endreß Ingenieurgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
08.04.2025
Zuschlagsentscheidung
17.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).