AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für die Leistung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- BBF Berliner Bodenfonds GmbH, Berlin
- Bezugsberechtigte
- Anmietvermögen - Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Geschäftsversorgungsverträge -Jeweiliger Auftraggeber der Geschäftsbesorgung vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) vertreten durch die Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2) vertreten durch die Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Frist (Submission)
- 07.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 14.995.101 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin, sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Es besteht Bedarf an Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung als Teil der statischen Fachplanung für die Objektplanung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Das Tragwerk umfasst das statische Gesamtsystem aller miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die maßgeblich zur Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten beitragen. Die Parteien beabsichtigen, zu diesem Zweck zusammen zu arbeiten, um die aus einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung sich ergebenden Synergieeffekte und weitere Vorteile zu nutzen. Dabei werden die noch zu schließenden Einzelabrufverträge in die drei nachfolgenden Kategorien unterteilt: Kategorie T1: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen bis einschließlich EUR 20.000,00 netto Kategorie T2: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen von über EUR 20.000,01 netto bis einschließlich dem Schwellenwert zum Zeitpunkt des Einzelabrufes Kategorie T3: Aufträge über dem zum Ausschreibungszeitpunkt aktuellen Schwellenwert Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder mehrere Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner (max. 24 RV-Partner für Kategorie T1, max. 24 RV-Partner für Kategorie T2 und max. 5 RV-Partner für Kategorie T3), so werden diese nach der „Wertungsmatrix“ (siehe Vergabeunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen, bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt. Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 29.02.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.