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Objektplanungsleistungen (LP 5-8), Reha-Zentrum Ückeritz
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentraler Einkauf für Bauleistungen · Berlin · Berlin
Beschreibung
Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI am Standort Reha-Zentrum Ückeritz, Klinik Ostseeblick
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI für das Reha-Zentrum Ückeritz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 25.04.2025 Original-Veröffentlichung
- 24.04.2025 Nach § 132 Abs. (2) Nr. 2 GWB liegt immer dann eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags vor, wenn der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Es liegen folgende Sachverhalte vor: -zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann oder aber mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wären - Änderungen die auf Grund von Umständen erforderlich wurden, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und die Änderung der Gesamtcharakter nicht verändert. Die Auftragserweiterung überschreitet den maßgeblichen Schwellenwert nach § 106 GWB (221.000,00 € netto) nicht. Auch liegt keine erhebliche prozentuale Erhöhung des ursprünglichen Auftragswerts i. H. v. 754.890,64 € netto vor. Das Nachtragsvolumen beträgt gerundet 3,34% (25.200,00€ netto inkl. 5% NK) der ursprünglichen Auftragssumme, sodass der Umfang des Auftrags nicht erheblich ausgeweitet wird. Das Nachtragsvolumen erreicht damit nicht die in § 132 Absatz 2 Satz 2 GWB angegebenen Wertobergrenzen von 50%. Die Auftragserweiterung führt auch nicht dazu, dass der Gesamtcharakter des Auftrags eine erhebliche Änderung oder Ausdehnung erfährt. Bei der Nachtragsleistung handelt es sich um eine notwendige, aber geringwertige Erweiterung der ursprünglich beauftragen Planerleistung. Die Leistung liegt im grundsätzlich erwartbaren Rahmen der Fortschreibung der Planung. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.572 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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