Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Objektplanungsleistungen (LP 5-8), Reha-Zentrum Ückeritz
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Beschreibung
Objektplanungsleistungen nach Maßgabe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (anteilig) und 8.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Gesucht werden Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Organisation Jugend will sich-er-leben (JWSL).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
6 Veröffentlichungen
- 25.04.2025 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 24.04.2025 Nach § 132 Abs. (2) Nr. 2 GWB liegt immer dann eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags vor, wenn der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Es liegen folgende Sachverhalte vor: -zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann oder aber mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wären - Änderungen die auf Grund von Umständen erforderlich wurden, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und die Änderung der Gesamtcharakter nicht verändert. Die Auftragserweiterung überschreitet den maßgeblichen Schwellenwert nach § 106 GWB (221.000,00 € netto) nicht. Auch liegt keine erhebliche prozentuale Erhöhung des ursprünglichen Auftragswerts i. H. v. 754.890,64 € netto vor. Das Nachtragsvolumen beträgt gerundet 3,34% (25.200,00€ netto inkl. 5% NK) der ursprünglichen Auftragssumme, sodass der Umfang des Auftrags nicht erheblich ausgeweitet wird. Das Nachtragsvolumen erreicht damit nicht die in § 132 Absatz 2 Satz 2 GWB angegebenen Wertobergrenzen von 50%. Die Auftragserweiterung führt auch nicht dazu, dass der Gesamtcharakter des Auftrags eine erhebliche Änderung oder Ausdehnung erfährt. Bei der Nachtragsleistung handelt es sich um eine notwendige, aber geringwertige Erweiterung der ursprünglich beauftragen Planerleistung. Die Leistung liegt im grundsätzlich erwartbaren Rahmen der Fortschreibung der Planung.
- 05.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 21.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 23.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 24.04.2025 Auch in TED EU publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.309 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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