AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fbee3b8e-6476-4034-ba8d-6fb718d48249) · Abgerufen am 02.09.2026 03:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbee3b8e-6476-4034-ba8d-6fb718d48249/

Vollservicevertrag für 3 Geräte der Carto-3-Serie von Biosense Webster/Johnson & Johnson Medical GmbH

Notice-ID: fbee3b8e-6476-4034-ba8d-6fb718d48249 · Procedure-ID: 8f1ce066-df41-4795-8d24-065a925f4040

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Stammdaten

Auftraggeber
LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München), München
Veröffentlicht
01.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50400000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vollservicevertrag für 3 Geräte der Carto-3-Serie von Biosense Webster/Johnson & Johnson Medical GmbH

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Johnson & Johnson Medical GmbH Geschäftsbereich Electrophysiology
Zuschlagsentscheidung
22.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 01.09.2026 (1 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 11.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 16.09.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).