Vergeben Telekommunikation Post- und TelekommunikationsdiensteNachrichten- und Rundfunktechnik
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie 2 Lose

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Eifelkreis Bitburg-Prüm · Bitburg · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Nord - Verbandsgemeinde Arzfeld und Verbandsgemeinde Prüm
    🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
  • Los 2 Vergeben
    Süd – Stadt Bitburg, Verbandsgemeinde Bitburger-Land, Verbandsgemeinde Speicher und Verbandsgemeinde Südeifel
    🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Auftragnehmer
  • Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Zuschlagswert 32.257.640 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 24.07.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 Pkt.
    Kosten

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 4 der Leistungsbeschreibung) darzulegen.

  • 2. Realisierungszeitraum 15 Pkt.
    Qualität

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 3. Endkundenprodukte 15 Pkt.
    Kosten

    Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardware-kosten) aufsummiert. Rabatte werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Einstiegsprodukt mit ≥ 50 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Standardprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s im Download (Max. 5 Punkte).

  • 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.
    Qualität

    Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B., Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung)

  • 5. Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen 5 Pkt.
    Qualität

    Es wird ein nachvollziehbares Konzept zur Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen vorgelegt (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Telekom Deutschland GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Nord - Verbandsgemeinde Arzfeld und Verbandsgemeinde Prüm
Telekom Deutschland GmbH 17.210.339 €
Los 2
Telekom Deutschland GmbH 15.047.301 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 32.257.640 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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32.257.640 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 22120 II 20
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Bitburg, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 15.08.2025
CPV-Codes (3) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4)
Lose 2
Erfüllungsort Bitburg
Laufzeit 84 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Telekom Deutschland GmbH · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Telekom Deutschland GmbH
Vertrag 24.07.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.404 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.151 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Eifelkreis Bitburg-Prüm · Bitburg

gansen.guenter@bitburg-pruem.de
+49 6561 155133