AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bitburg
- Veröffentlicht
- 15.08.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Zuschlagswert
- 32.257.640 €
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
Beschreibung
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 84 Monate
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Telekom Deutschland GmbH
- Vertragsabschluss
- 24.07.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Telekom Deutschland GmbH (Bonn)