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Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
IKK - Die Innovationskasse · Lübeck
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Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftrag zur Produktion, Personalisierung und zum Versand von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Generation G2 sowie zugehöriger PIN-/PUK-Briefe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 19.11.2024 Auch in TED EU publiziert
- 18.11.2024 Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden. Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen, auf deren Grundlage im Jahr 2023/2024 planmäßig ein neues EU-Vergabeverfahren durchgeführt werden sollte. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben und den Vertrag mit der IDEMIA Germany GmbH entsprechend zu verlängern. Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist daher nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund der o.g. Umstände erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 405 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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