AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 08:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fea7c454-db5c-4cd3-94e0-bda9cc9ce70a/

Konzeptvergabe "Grundstück ehemaliges Feuerwehrhaus", Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Notice-ID: fea7c454-db5c-4cd3-94e0-bda9cc9ce70a · Procedure-ID: df96ce43-93c5-48e1-b35a-0fe53f34fa32

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Neunkirchen-Seelscheid
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Mehrfachvergabe
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das zu veräußernde städtische Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 1.890 m² umfasst das Flurstück 139, Gemarkung Wolperath, Flur 2. Die Grundstücksvergabe erfolgt im Rahmen einer dreistufigen Konzeptvergabe. Das Bewerbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Konzeptbewertung durch ein Bewertungsgremium auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs bildet die zweite Stufe. Die abschließenden Veräußerungsverhandlungen mit den am besten bewerteten Teilnehmenden stellen die dritte Stufe dar. Ziel des dreistufigen Verfahrens ist der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Verkäuferin - der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid - und dem bzw. der Ranghöchsten des Bewertungsergebnisses. Insgesamt handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren gem. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

n.n., n.n

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).