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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf Berufs- und Ausbildungsmessen ab 2026

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf Berufs- und Ausbildungsmessen ab 2026
    🏆 Born Messebau · Heidgraben
Auftragnehmer
  • Born Messebau · Heidgraben
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 275.200 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 16.12.2025

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Born Messebau. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) soll eine Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf verschiedenen Berufs- und Ausbildungsmessen ab 01.01.2026 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf Berufs- und Ausbildungsmessen ab 2026
  • Preis für die in 2026 geplanten Messen 50 % 50 %
    Preis

    (Addition der Positionen 1 bis 16 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die 16 geplanten Messen erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 450 Punkte von 500 möglichen Punkten.

  • Preis für die Einlagerung des Messeequipments 35 % 35 %
    Preis

    (Pos. 18 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Jahr für die Einlagerung des Messeequipments erhält 350 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 315 Punkte von 350 möglichen Punkten.

  • Preis für die Abholung und Rückgabe des Messeequipments bei Beginn und Beendigung des Vertrages 10 % 10 %
    Preis

    (Pos. 17 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Abholung und Rückgabe des Messeequipments bei Beginn und Beendigung des Vertrages erhält 100 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 90 Punkte von 100 möglichen Punkten.

  • Preis für den m²-Preis ab dem 17. Messestand pro Jahr 5 % 5 %
    Preis

    Das Angebot mit dem niedrigsten m²-Preis ab dem 17. Messestand pro Jahr erhält 50 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Born Messebau 275.400 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 275.200 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Born Messebau
    Auftragsvolumen (Rahmen) 275.200 €

    1 Veröffentlichung

    • 16.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 130 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 207.000 €
Median 207.000 €
Oberes Quartil 885.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

275.200 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 0140-DLG/2025-03.232
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 16.12.2025
CPV-Codes (2) 79950000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79956000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,2) (?)
Laufzeit 01.12.2025 – 31.12.2027

Bieter (1)
Born Messebau · Heidgraben

Auftragnehmer (?)
Born Messebau
Vertrag 16.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.697 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.680 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →