AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fec21c4d-cf99-42aa-8296-5c8ef0e724fb/

Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf Berufs- und Ausbildungsmessen ab 2026

Notice-ID: fec21c4d-cf99-42aa-8296-5c8ef0e724fb · Procedure-ID: b807342b-d059-4557-873e-e8b6978de3fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Hannover
Veröffentlicht
16.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79950000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
275.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) soll eine Rahmenvereinbarung über die Einlagerung, den Transport sowie den Auf- und Abbau von Messeequipment auf verschiedenen Berufs- und Ausbildungsmessen ab 01.01.2026 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Born Messebau
Vertragsabschluss
16.12.2025
Zuschlagsentscheidung
01.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).