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RV über die Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern (Müllgroßbehälter - MGB) für einen 12-monatigen Zeitraum, mit zwei Verlängerungsoptionen, um jeweils 12 Monate, aufgeteilt in 2 Lose
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern (Müllgroßbehälter - MGB) für einen 12-monatigen Zeitraum, mit zwei Verlängerungsoptionen, um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf zwei Lose; Los 1: 120l MGB mit Zubehör Los 2: 240l MGB mit Zubehör (voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2026)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern (MGB) in zwei Losen (120l und 240l) mit Zubehör.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
03 - Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Han-delsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
01 - Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise beizubringen, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind (wie z. B. gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
02 - Zuschlagsverbot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
04 - Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot hat der Bieter zu bestätigen, dass entweder eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro für Personen,- Sach- und Vermögensschäden bereits vorliegt (sh. Teil I Ziffer 8) oder dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestsumme bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung (hilfsweise sh. Anlage B).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
05 - Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung (s. Anlage B) beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
06 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz mit einer vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Kalenderjahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der Auftraggeber benennen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn Müllgroßbehälter über einen Zeitraum von einem Jahr oder länger an eine Kommune oder einen gewerblichen Betrieb geliefert wurden. Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld kann als Referenz genannt werden. Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 116 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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