Offenes Verfahren Gesundheitswesen & Medizintechnik
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EU-Oberschwelle 16 Lose

Kontrastmittel wirkstoffübergreifendes Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Potsdam · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 15.02.2027, 10:00 Uhr (noch 250 Tage)

5 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
BKK Landesverband NORDWEST, Hamburg IKK - Die Innovationskasse, Lübeck KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion Nord, Hamburg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - vertreten durch die Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, Berlin

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Beschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Die Gemeinde Großensee sucht Dienstleistungen in der Tragwerksplanung und Bauphysik für die Umgestaltung und Erweiterung eines Gebäudes zu einer Kindertagesstätte.

Gefordert sind die Leistungsphasen 1-6 (Tragwerksplanung) und 1-7 (Bauphysik) nach HOAI. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 1,65 Mio. €.

Weitere Eignungskriterien: Bewerber müssen nachweislich ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

keine Angabe

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 162.291.032 €
Oberes Quartil 162.291.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Stammdaten
Angebotsfrist 15.02.2027, 10:00 Uhr (noch 250 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 14.02.2025
  2. Angebotsfrist 15.02.2027
  3. Wertung ca. 16.02.2027

Schätzungen basieren auf 622 vergleichbaren Vergaben in Gesundheitswesen & Medizintechnik. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 250214_Kontrastmittel Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Potsdam, Berlin
Veröffentlicht 14.02.2025
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Lose 16
Erfüllungsort Potsdam, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.04.2025 – 31.03.2027
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.7

Historischer Durchschnitt aus 620.538 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.024 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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