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Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Ausschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord")
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen für die Linien 502 und 595 im Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord".
- Inbetriebnahme ist zum 01.01.2026 geplant, mit Anpassungsbedarf an Stuttgart 21 ab Dezember 2026.
- Mindestens 2 emissionsfreie und 2 saubere Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG sind einzusetzen.
- Einsatz von Gelenkbussen für Hauptverkehrszeiten und Standardbussen für Schultage/Taktlücken.
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord" mit Inbetriebnahme zum 01.01.2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Rechtsgrundlage: Es wird ein offenes Verfahren nach VgV durchgeführt. Richtlinie 2014/24/EU. Die Inbetriebnahme erfolgt am 01.01.2026. Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein. Soweit das Landratsamt Ludwigsburg unter 5.1.16 und 8.1 als Organisation bezeichnet wird, die Teilnahmeanträge entgegennimmt, ist das einem systemischen Fehler geschuldet. Es gibt im offenen Verfahren keine Teilnahmeanträge.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
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Qualität 30 Pkt.
Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
9 Veröffentlichungen
- 24.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 28.04.2025 Termin zur Abgabe von Angeboten wird vom 24.04.2025, 10 Uhr auf den 28.04.2025, 10 Uhr verschoben. aktuell
- 18.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 01.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.04.2025 Im Dokument 01_Anlage 1 LB10 Bewerbungsbedingungen und AzA haben sich die dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegende Fristen geändert.
- Frist 22.04.2025 Im Dokument 01_Anlage 1 LB10 Bewerbungsbedingungen und AzA haben sich die dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegende Fristen geändert. Im Dokument 03_LB10 Leistungsbeschreibung wurde Ziffer 2.3.14 konkretisiert.
- 25.02.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 07.04.2025 Ergänzende Informationen
- Frist 07.04.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 142 Tage nach Fristende
Auftragnehmer FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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