Ausgelaufen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie Grüne Vergabe 2 Lose

NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“

NICE Aircraft Services & Support GmbH · Frankfurt am Main · Hessen

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Beschreibung

NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung von Flugzeugenteisern.
  • Aufteilung in 16 Lose für situative Leiharbeitnehmer und 16 Lose für Stammunterstützer.
  • Bieter müssen die Anzahl der zu bedienenden Lose mitteilen, mit maximal 6 bzw. 4 Losen pro Partner.
  • Verpflichtung zur Sicherstellung einer Mindestmenge an Leiharbeitnehmern pro Schicht/Saison.
  • Verfahrensart ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Die Ausschreibung betrifft Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung von Flugzeugenteisern, aufgeteilt in situative und dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer.

Es werden insgesamt 16 Lose für situative Leiharbeitnehmer und 16 Lose für Stammunterstützer ausgeschrieben, wobei die Anzahl der zu bedienenden Lose pro Bieter begrenzt ist. Die Bieter müssen die Bereitstellung einer Mindestanzahl von Leiharbeitnehmern pro Schicht bzw. Saison sicherstellen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien
Verfahrensmerkmale

„Hinweis: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.“

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1 €

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 300.000 €
Median 582.165 €
Oberes Quartil 1.329.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Ausgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

NICE Aircraft Services & Support GmbH · Frankfurt am Main

Ausschreibung.Personal@nice-services.aero
+4969690215 96

20.000.000 €
Rahmen-Höchstwert

Vergabenummer NICE 003-25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Frankfurt am Main, Hessen
Veröffentlicht 21.02.2025
CPV-Code 79620000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Frankfurt am Main
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 479 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

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Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.939 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.017 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers NICE Aircraft Services & Support GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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