AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 21:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-126035-2025/

Mobile Integration Platform

Notice-ID: ted-126035-2025 · Procedure-ID: 2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BITMARCK Software GmbH
Veröffentlicht
25.02.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
72212100 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
221.000 €

Beschreibung

Die BITMARCK hat am 28. Februar 2023 mit RISE einen EVB-IT Systemvertrag, den MIP-Systemvertrag geschlossen. Das Gesamtsystem stellt BITMARCK ihren Gesellschaftern (Krankenkassen) bereit. Die MIP ermöglicht es, Funktionalitäten der TI und konkret des Frontends der elektronischen Patientenakte, des RISE Identity und Access Management und des sekotralen Identity Providers sowie weiterer Funktionen modular in Kassen-Apps zu integrieren unter Wiederverwendung bereits erbrachter Anforderungsnachweise und daraus resultierend mit vereinfachter Zulassung durch die gematik. In der bisherigen Beauftragung/Projektumsetzung waren die MIP-Module passend für "App-in-App" Integration in hohem Maße als ein einziger Integrationsgegenstand gebündelt. In aktuell geplanten Weiterentwicklungen der Trägerapps sind nun zusätzliche Integrationspunkte und Schnittstellen zwischen Trägerapps und MIP gewünscht, um eine nahtlosere User-Experience zu ermöglichen. Um solche fortgeschrittenen Integrationsszenarien zu ermöglichen, muss das RISE App-Framework - eine vorbestehende Software der RISE und Bestandteil des MIP - auf Quellcodeebene angepasst/erweitert werden. Gegenstand der Auftragsänderung ist die Erweiterung des MIP-Systemvertrags um die entsprechenden Weiterentwicklungsleistungen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).