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Bundesstadt Bonn - Stadthalle in Bonn - Bad Godesberg: Denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Stadthalle - Beleuchtungsplanung
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadthalle Bad Godesberg aus dem Jahr 1955 ist ein Veranstaltungszentrum im Kurpark von Bonn-Bad Godesberg, nahe des Zentrums. Es besteht aus mehreren unterschiedlich großen Veranstaltungsräumen und einem Restaurant. Nach fast 70-jährigem Bestehen des Gebäudes steht eine umfassende Sanierung an, die es sowohl baukonstruktiv, inhaltlich, wirtschaftlich, ökologisch und technisch auf den neuesten Stand bringen und die langfristige, erfolgreiche Nutzung für die Zukunft gewährleisten soll. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Versammlungsstätte, d. h. es gilt die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO) des Landes NordrheinWestfalen. Geplant werden zwei Nutzungseinheiten - ein Veranstaltungs- und Tagungsbereich sowie ein Restaurant als gastronomisches Angebot für alle - die unabhängig voneinander bespielt werden können. Den größten Teil der Fläche nimmt der Veranstaltungs- und Tagungsbereich ein. Er besteht aus dem Großen Saal, dem Kleinen Saal und den angegliederten kleinen Sälen samt Foyers. Das Restaurant, im nordwestlichen Bereich gelegen ist als zweigeschossiger Baukörper wahrnehmbar. Im Erdgeschoss befindet sich der Gastbereich einschließlich angebundener Außenterrassen; im Obergeschoss befindet sich ein dazugehöriger, kleiner Konferenzraum und eine ehemalige Pächterwohnung, die zukünftig Büros und Personalräume beinhalten soll. Schnittstellen sind die Küchenbereiche und der gemeinsam zu nutzende Wirtschaftshof. Gewünscht ist eine eindeutig zum Restaurant zugehörige Vollküche für den unabhängigen Betrieb. Zusätzlich soll zukünftig ein Bankettküchenbereich dienen, den von den Kunden ausgesuchte Caterer zur Vorbereitung ihrer Speisen nutzen können. Der bestehende Wirtschaftshof genügt derzeit nicht den Anforderungen und soll entsprechend überplant werden. - Großer Saal, ca. 680 qm, etwa 450 bis 1000 Personen - Kleiner Saal, ca. 265 qm, etwa 120 bis 350 Personen - Parksäle I bis III, in drei Räume teilbar, etwa 20 bis 300
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Anforderung an Referenz D1
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Fachplanungs-/Ingenieurleistung für die Beleuchtungsplanung der Stadthalle Bonn.
- Die Leistung umfasst die Anlagengruppe 7.1 nach HOAI 2021 und besondere Leistungen.
- Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist in der Anlage '240227_lt_Leistungsbeschreibung_Beleuchtungsplanung' zu finden.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Gesucht werden Fachplanungs-/Ingenieurleistungen für die Beleuchtungsplanung im Rahmen der denkmalgerechten Modernisierung und Instandsetzung der Stadthalle Bonn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 11.04.2024 Anforderung an Referenz D1
- Frist 11.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.04.2024 Anforderung an Referenz D1
- 06.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.892 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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